Leasing

Definition
Leasing heißt grundsätzlich: jemanden eine Sache gegen Entgelt zum Gebrauch überlassen, vergleichbar etwa mit der Miete einer Wohnung. Als spezielle Finanzierungsform wird beim KFZ-Leasing häufig das sogenannte Finanzierungsleasing verwendet.

Der Leasingnehmer wird nicht Eigentümer des Leasingfahrzeuges, sondern darf das Auto für eine bestimmte Zeit gegen Entgelt nur benutzen. Eigentümer des Leasingfahrzeuges ist der Leasinggeber. Den Leasingnehmer treffen aber nahezu alle Risiken eines Eigentümers.

Im Unterschied zur Kreditfinanzierung bleibt beim Leasing das Leasingobjekt bis zum Vertragsende im Eigentum des Leasinggebers. Die staatlichen Gebühren betragen beim Leasing 1% der Leasingentgelte bzw. 1% von 36 Bruttomonatsleasingraten bei unbestimmter Vertragsdauer.

Bei der Kreditfinanzierung gibt es in der Regel keinen Restwert, beim Leasing wird meistens ein Restwert (in Höhe des bei Vertragsende zu erwartenden Verkaufserlöses) festgelegt.

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