Personenversicherung Privat / Krankenversicherung
Die private Krankenversicherung dient zur Erweiterung und Ergänzung der gesetzlichen Krankenversicherung. Für nicht Pflichtversicherte kann sie auch als alleinige Krankenversicherung abgeschlossen werden.
Die Krankenversicherung ist gesetzlich geregelt (4.Abschnitt VerVG). Da sich die Versicherungsunternehmen im Verband nicht auf Musterbedingungen einigen konnten, sind die einzelnen Produkte genau zu vergleichen.
Die wichtigsten Tarife:
Sonderklasse Ein- oder Mehrbettzimmer, Sonderklasse nach Unfall, Kinder-Begleitkosten, Taggeld, Ambulante Heilbehandlungen, Zahnbehandlung, Pflege, Auslandsreise, Gesundheitsvorsorge und -erhaltung, Prämienrückgewähr.