AGB's

Allgemeine Geschäftsbedingungen von Wirtschaftsberatung Mayr Stephan - gewerblicher Vermögensberater – im Folgenden „wb-mayr“

Präambel

(1) Der Vermögensberater ist zur Beratung bei Aufbau, Sicherung und Erhaltung von Vermögen und Finanzierung berechtigt.

(2) Der Versicherungsmakler vermittelt, unabhängig von seinen oder dritten Interessen, Versicherungsverträge zwischen dem Versicherungsunternehmen einerseits und dem Versicherungskunden andererseits.

 

§1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) sind auf die Rechtbeziehungen zwischen wb-mayr und dem Kunden anzuwenden.

(2) Der Kunde erklärt seine Zustimmung, dass die AGB dem gesamten Vertragsverhältnis zwischen ihm und wb-mayr zu Grunde gelegt werden.

(3) Kunden von wb-mayr können sowohl inländische als auch ausländische, natürliche und juristische Personen sein. Sofern der Kunde eine juristische Person ist, ist dem Kundenprofil der Nachweis der Vertretungsbefugnis der zeichnenden Person beizufügen. Natürliche Personen haben einen Identitätsnachweis zu erbringen.

wb-mayr hat in diesem Zusammenhang folgende Daten aufzunehmen: die Ausstellungsbehörde, das Ausstellungsdatum sowie die Nummer des Identitätsnachweises und allenfalls des Nachweises der Vertretungsbefugnis der zeichnenden Person eines Unternehmens.

 

 §2 Pflichten des Vermögensberaters

(1) wb-mayr berät und betreut den Kunden, nimmt aber „keine Vermögensverwaltung“ vor. Eine Verwaltung von veranlagten Werten ist jedenfalls ausgeschlossen.

(2) wb-mayr erstellt gemeinsam mit dem Kunden ein Kunden- bzw. Anlageprofil und informiert den Kunden ausreichend über allgemeine Risiken sowie über spezielle Risiken in Zusammenhang mit der vom Kunden gewählten Anlageform. Im Interesse des Kunden erstellt wb-mayr auf Grund der angegebenen Ziele und Informationen ein Veranlagungskonzept.

 

§3 Pflichten des Versicherungsmaklers

(1) wb-mayr verpflichtet sich, für den Versicherungskunden eine angemessene Risikoanalyse zu erstellen und darauf aufbauend ein angemessenes Deckungskonzept zu erarbeiten.

(2) wb-mayr hat den Versicherungskunden fachgerecht und den jeweiligen Kundenbedürfnissen entsprechend zu beraten, aufzuklären und den nach Umständen des Einzelfalls bestmöglichen Versicherungsschutz zu vermitteln. Der Versicherungskunde nimmt zur Kenntnis, dass die Interessenswahrung des Versicherungskunden grundsätzlich auf Versicherungsunternehmen mit Niederlassung in Österreich beschränkt ist.

(3) Die Vermittlung des bestmöglichen Versicherungsschutzes durch wb-mayr erfolgt bei entsprechender Bearbeitungszeit unter Berücksichtigung des Preis-Leistung-Verhältnisses. Bei der Auswahl einer Versicherung können daher neben der Höhe der Versicherungsprämie insbesondere auch die Fachkompetenz des Versicherungsunternehmens, seine Gestion bei der Schadensabwicklung, seine Kulenzbereitschaft, die Vertragslaufzeit, die Möglichkeit von Schadenfallkündigungen und die Höhe des Selbstbehalts als Beurteilungskriterien herangezogen werden.

 

§4 Aufklärungs- und Mitwirkungspflicht des Kunden

(1) wb-mayr benötigt für das sorgfältige und gewissenhafte Erbringen seiner Leistungen, alle sachbezogenen Informationen und Unterlagen, über die der Kunde verfügt. Der Kunde ist im eigenen Interesse verpflichtet,  seine persönlichen Angaben gewissenhaft und wahrheitsgetreu zu machen.

(2) Der Kunde erklärt sich bereit, alle seine Person bzw. Angehörigen betreffenden Änderungen (z.B. Namen oder Adressenänderungen….) sowie alle anderen Änderungen bezüglich Versicherungen und Veranlagungen (Risikoerhöhungen, Kapitaldeckungen …) wb-mayr unverzüglich mitzuteilen.

(3) Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass ein von ihm gestellter und unterfertigter Antrag noch keinen Versicherungsschutz bzw. Anspruch auf eine Veranlagung bewirkt. Die entsprechenden Anträge bedürfen der Annahme durch den anderen Vertragspartner (z.B. Fonds, Banken, Versicherungsgesellschaften,…..).

(4) Der Kunde, sofern er nicht als Verbraucher im Sinn von §1 KSchG anzusehen ist, verpflichtet sich, alle durch die Vermittlung von wb-mayr übermittelten Dokumente auf sachliche Unstimmigkeiten und allfällige Abweichungen vom ursprünglichen Antrag zu überprüfen und dies gegebenenfalls wb-mayr zur Berichtigung mitzuteilen.

(5) Der Versicherungskunde nimmt zur Kenntnis, dass eine Schadensmeldung oder ein Besichtigungsauftrag noch keine Deckungs- oder Leistungszusage des Versicherers bewirkt.

(6) Der Kunde erteilt gemäß §107 TKG seine Zustimmung, über Produktinformationen und ähnliche interessante Informationen zu Versicherungen und Veranlagungen, telefonisch, per SMS, per Fax oder E-Mail von wb-mayr kontaktiert zu werden. Der Kunde hat das Recht, jederzeit seine Zustimmung zu widerrufen.

(7) Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass er als Versicherungsnehmer Obliegenheiten aufgrund des Gesetzes und der jeweils anwendbaren Versicherungsbedingungen im Versicherungsfall einzuhalten hat, deren Nichteinhaltung zur Leistungsfreiheit des Versicherers führen kann.

 

§5 Zustellungen, elektronischer Schriftverkehr

(1) Als Zustelladresse des Kunden gilt die wb-mayr zuletzt bekannt gegebene Adresse.

(2) Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass aufgrund vereinzelt auftretender, technisch unvermeidbarer Fehler die Übermittlung von E-Mails unter Umständen dazu führen kann, dass Daten verloren gehen, verfälscht oder bekannt werden.  Für diese Folgen übernimmt wb-mayr eine Haftung nur dann, wenn er dies verschuldet hat. Der Zugang von E-Mails bewirkt noch keine vorläufige Deckung und hat auch auf die Annahme eines Vertragsangebotes keine Wirkung.

 

§6 Urheberrechte

Der Kunde anerkennt, dass jedes von wb-mayr erstellte Konzept, insbesondere die Risikoanalyse und das Deckungs-, Finanzierungs- oder Veranlagungskonzept, ein urheberrechtlich geschütztes Werk ist. Sämtliche Verbreitungen, Änderungen oder Ergänzungen sowie die Weitergabe an Dritte bedürfen der schriftlichen Zustimmung von wb-mayr.

 

§7 Haftung

Hinweis: die nachfolgenden Haftungsbestimmungen gelten nur im b2b-Bereich, nicht im Verhältnis zu Konsumenten:

Wb-mayr haftet für allfällige Sach- und Vermögensschäden des Kunden nur im Fall des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit. Im Fall des Vorsatzes wird auch für entgangenen Gewinn gehaftet. Die Haftung von wb-mayr ist jedenfalls mit der Höhe der Deckungssumme der bestehenden Berufshaftpflichtversicherung beschränkt. Schadenersatzansprüche gegen wb-mayr müssen innerhalb von 6 Monaten ab Kenntnis des Schadens geltend gemacht werden.

 

§8 Verschwiegenheit, Datenschutz

(1) wb-mayr ist verpflichtet, vertrauliche Informationen, die ihm auf Grund der Geschäftsbeziehung zum Kunden bekannt werden, vertraulich zu behandeln und Dritten gegenüber geheim zu halten. wb-mayr ist verpflichtet, diese Pflicht auch seinen Mitarbeitern zu überbinden. Jede Weitergabe von Daten unterliegt den Bestimmungen des Datenschutzes.

(2) Festgehalten wird, dass gemäß §38 BWG alle Informationen und Daten des Kunden, die der Vermögensberatung -  auf welche Weise auch immer (z.B. mündlich) – bekannt, anvertraut oder sonst zugänglich werden, geheim zu halten und nicht zu offenbaren oder zu verwerten sind. Die Verpflichtung zur Wahrung des Bankengeheimnisses besteht allerdings in den in §38 Abs. 2 BWG angeführten Fällen nicht.

(3) Der Kunde stimmt ausdrücklich einer Verarbeitung und Verwendung seiner Daten, wie im Kunden- bzw. Anlageprofil festgehalten, durch wb-mayr zu, soweit diese für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen  bei Wahrung der Interessen des Kunden erforderlich ist. wb-mayr ist hierbei verpflichtet, den Schutz personenbezogener Daten des Kunden sicherzustellen. Auf die Möglichkeit des Widerrufs dieser Zustimmung im Sinne des Bankwesen- und Datenschutzgesetzes wird der Kunde hingewiesen.

(4) Der Kunde ist entsprechend den einschlägigen Bestimmungen des Datenschutzgesetzes mit einer automationsunterstützten Verwendung seiner Daten für die Kundendatei von wb-mayr und insbesondere zur Durchführung von Marketing-Aktionen einverstanden. Diese Zustimmung kann vom Kunden jederzeit – auch ohne Angabe von Gründen – widerrufen werden.

 

§9 Rücktrittsrecht

(1) Gemäß §3 KSchG ist der Kunde berechtigt, bei Abgabe seiner Vertragserklärung außerhalb der Geschäftsräume des Auftragnehmers oder eines Standes auf einer Messe von seinem Vertragsantrag oder vom Vertrag zurückzutreten. Dieser Rücktritt kann bis zum Zustandekommen des Vertrages oder danach binnen einer Woche erklärt werden. Die Frist beginnt mit der Ausfolgung dieser Vertragsurkunde, frühestens jedoch mit dem Zustandekommen dieses Vertrages zu laufen. Das Rücktrittsrecht erlischt bei Versicherungsverträgen spätestens einen Monat nach Zustandekommen des Vertrages.

(2) Die Erklärung über den Rücktritt vom Vertrag ist schriftlich an den Auftragnehmer zu übermitteln. Der Rücktritt erfolgt rechtzeitig, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb der in Abs. 1 genannten Frist abgesendet wird.

 

§10 Schlussbestimmungen

(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ungültig oder undurchsetzbar sein oder werden, wird dadurch der Restvertrag nicht berührt. Im b2b-Bereich (Unternehmergeschäfte) wird in einem solchen Fall die ungültige oder undurchsetzbare Bestimmung durch eine solche ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der undurchsetzbaren oder ungültigen Bestimmung  möglichst nahe kommt.

(2) Die Verträge zwischen wb-mayr und dem Kunden unterliegen österreichischem Recht. Für allfällige Streitigkeiten aus oder in Zusammenhang mit diesem Vertrag ist – mit Ausnahme von Konsumenten iSd KSchG – jenes Gericht zuständig, in dessen Sprengel sich die Betriebsstätte von wb-mayr befindet. Wb-mayr ist jedoch berechtigt, eine allfällige Klage vor jedem anderen sachlich zuständigen Gericht einzubringen. Unbeschadet dessen ist für Konsumenten iSd KSchG jenes Gericht zuständig, in dessen Sprengel der Wohnsitz, der gewöhnliche Aufenthalt oder der Ort der Beschäftigung des Konsumenten liegt.

(3) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen außnahmslos der Schriftform. Mündliche Abreden und/oder Nebenabreden sind unwirksam.




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