10.07.2017: Bestehende Risiken für das Pensionssystem

Das bisherige Pensionssystem birgt in den Augen der EU-Kommission diverse Risiken, die bereits mittelfristig zu Problemen bei den öffentlichen Finanzen und damit letztendlich zu Schwierigkeiten bei der Finanzierung der Pensionen führen könnten. Insbesondere das derzeitige niedrige Pensionseintrittsalter wird hier bemängelt.

Die Europäische Kommission hat vor Kurzem ihre „länderspezifischen Empfehlungen“ vorgelegt. In diesen spricht sie an die EU-Mitgliedstaaten Empfehlungen für wirtschaftspolitische Maßnahmen für die kommenden zwölf bis 18 Monate aus.

In der entsprechenden „Empfehlung des Rates“ wird Österreich– und das ist nicht ganz neu und war auch in früheren Berichten zu lesen – aufgefordert, die Tragfähigkeit des Gesundheitssystems und des Pensionssystems sicherzustellen.

Antrittsalter an Lebenserwartung koppeln

Im aktuellen Bericht ist beispielsweise zu lesen: „Die Pensions- und Gesundheitsausgaben stellen angesichts der rasch alternden Bevölkerung ein mittleres Risiko für die mittel- bis langfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen dar.“ Im Vergleich zum Rest Europas seien die öffentlichen Pensionsausgaben in Österreich „relativ hoch und dürften bis 2060 um 0,5 Prozentpunkte des Bruttoinlandsprodukts (BIP) steigen“. Demgegenüber rechnet die Kommission damit, dass der EU-Schnitt im gleichen Zeitraum um 0,2 Prozentpunkte sinken wird.

Zu den größten Treibern der Pensionsausgaben zähle laut Bericht das tatsächliche Pensionsantrittsalter, das „trotz der jüngsten Reformen nach wie vor niedrig ist“. Gegenwärtig betrage es 60 Jahre und 3 Monate, „was deutlich unter dem EU-Durchschnitt von 63 Jahren und sechs Monaten für Männer und 62 Jahren und sechs Monaten für Frauen (2014) liegt“. Zudem sei das gesetzliche Pensionsantrittsalter der Frauen von 60 Jahren eines der niedrigsten in der EU „und wird erst ab 2024 an das der Männer angeglichen“, so die EU-Kommission in ihren Ausführungen.

Derzeitige Rechtslage: In Österreich beträgt das vorgegebene Antrittsalter (Regelpensionsalter) für eine reguläre Alterspension für Männer derzeit noch 65 Jahre. Für Frauen sind es bis zum Jahr 2024 60 Jahre und danach steigt das Regelpensionsalter, bis es in 2033 ebenfalls 65 Jahre beträgt. Unter bestimmten Voraussetzungen ist auch eine sogenannte Korridorpension mit einem vorzeitigen Antrittsalter von 62 Jahren möglich.

Vorausschauendes Handeln ist gefragt

Die EU-Kommission bekräftigt in dem Bereich bereits eine früher formulierte Empfehlung: „Die Koppelung des gesetzlichen Pensionsantrittsalters an die Lebenserwartung würde dazu beitragen, die Tragfähigkeit der Pensionen vor dem Hintergrund der alternden Bevölkerung zu gewährleisten, da damit auch ein Beitrag zur Steigerung des tatsächlichen Antrittsalters geleistet würde.“

Eine solche Anpassung des Pensionsalters an die gestiegene Lebenserwartung würde sich direkt auf die jetzigen Erwerbstätigen auswirken, da sie entweder länger arbeiten müssten und/oder eine niedrigere Pension erhalten würden. In Deutschland gilt beispielsweise schon heute für die Geburtsjahrgänge ab 1964 ein Pensionseintrittsalter von 67 Jahren. Zwar gibt es in unserem Nachbarland unter bestimmten Voraussetzungen auch Möglichkeiten bereits ab 63 Jahren in Pension zu gehen, allerdings müssen die meisten dann Abschläge bei der Pensionshöhe in Kauf nehmen.

Wer nicht vorhat, länger als bis zum jetzigen Regelpensionsalter zu arbeiten und auch im Alter auf seinen bisherigen Lebensstandard nicht verzichten möchte, sollte daher auch hierzulande bereits möglichst früh eine sinnvolle Altersvorsorge aufbauen. Wie hoch die voraussichtliche Pensionslücke ohne zusätzliche Vorsorge tatsächlich sein wird und welche individuell passenden Altersvorsorgeformen für den Einzelnen infrage kommen, können bei einem Versicherungsexperten erfragt werden.


news

19.03.2018: Die Vorsorgewohnung als interessantes Investment

Der Markt für Vorsorgewohnungen erlebte binnen dreier Jahre eine Verdoppelung des Volumens. Die...

05.03.2018: Pflegeregress abgeschafft, Problem bleibt ungelöst

Die sogenannte „Pflegelücke“ geht immer weiter auf - und der finanzielle Pflegeaufwand kann jeden...

26.02.2018: Hausbesitzer in der Pflicht

Ein Passant rutscht vor einem Haus aus, dessen Gehsteig nicht gestreut ist. Wer ist insgesamt für...

zum Archiv