Betriebliche Vorsorgelösungen - Pensionsvorsorge

Firmenpension:   
Ein Unternehmen verspricht einem wertvollen Mitarbeiter, dass er ab seinem Pensions-
antritt eine lebenslange Firmenpension erhält. Das Versprechen erfolgt schriftlich, rechts-
verbindlich und unwiderruflich. Diesen Vertrag  zwischen Unternehmen und Mitarbeiter nennt man eine  „Pensionszusage”. Neben der Alterspension kann die Pensionszusage auch ein Recht auf Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenpension enthalten. Eine angemessene Firmenpension kann bis zu 80% der laufenden Bezüge betragen, wobei darauf zu achten ist, dass es zum Pensionsantritt aller Voraussicht nach nicht zu einer Überversorgung kommt. Staatliche Pension und Firmenpension sollen also nicht höher
sein als der Verdienst in der Aktivzeit.
 
Zukunftssicherung:      
Die Zukunftsicherung ist möglich als Zuzahlung durch den Arbeitgeber oder auch als Gehaltsumwandlung beim Arbeitnehmer. Alle Unternehmen können für die Zukunftssicherung  jedes Arbeitnehmers bis zu € 300,- p.a. lohnsteuerfrei aufwenden.
Für die Vorsorge nach §3 Abs. 1 Z.15 lit. A. EStG bieten sich 2 Veranlagungskonzepte –
die klassische oder fondgebundene Lebensversicherung, wobei jeder Dienstnehmer seine individuelle Vorsorge wählen kann.
 
Pensionskassenvorsorge:     
Bei der Pensionskasse unterscheiden wir 2 Modelle: das beitragsorientierte bzw. das leistungsorientierte Modell.
Beim beitragsorientierten Modell wird die Höhe der Beiträge fixiert, aber die Höhe der Auszahlung laufend angepasst, beim leistungsorientierten Modell ist es genau umgekehrt.
 
Betriebliche Kollektivversicherung:
Die garantierte Firmenpension! Eine Lebensversicherung mit fixer Mindestverzinsung und geringem Aktienanteil sichert den Mitarbeitern eine lebenslange garantierte Pension. Diese garantierte Leistung erhöht sich durch den Veranlagungsgewinn.
Als Unternehmer können sie bis zu 10,25% der Lohn- und Gehaltssumme für ihre Mitarbeiter in die betriebliche Kollektivversicherung einzahlen. Diese steuerliche Betriebsausgabe bewahrt ihre Mitarbeiter vor Einkommensverlusten in der Pension.
Als Mitarbeiter können Sie den selben Betrag durch freiwillige Zuzahlung ansparen, bzw. für Eigenbeiträge bis €  1.000,- p.a. eine staatliche Prämie erhalten.



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